Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer - Kirchensteuerabzugsverfahren ab 01.01.2015
Bei der Abfuhr von Abgeltungs-/Kapitalertragssteuer soll ab dem 1.01.2015 neben dem Solidaritätszuschlag auch Kirchensteuer bei Religions- zugehörigkeit (evangelisch, katholisch) einbehalten und nicht erst bei der Einkommensteuererklärung nacherklärt werden.
Neben den Banken und Versicherungen sind Sie auch als ausschüttende Kapitalgesellschaft zum Einbehalt und zur Weiterleitung der Kirchensteuer verpflichtet.
Nun stellt sich die Frage: Woher sollen Sie wissen, wer oder ob einer Ihrer Anteilseigner kirchensteuerpflichtig ist oder nicht.
Dies können Sie, NEIN - Sie sind nun von Gesetzes wegen, verpflichtet eine entsprechende Abfrage bei Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich (Regelabfrage September/Oktober) durchzuführen.
Eine persönliche Nachfrage beim Anteilseigener ist somit nicht ausreichend, selbst wenn dieser einen Sperrvermerk hat eintragen lassen, müssen Sie die Regelabfrage durchführen.
Spezielle Ausnahmefälle erläutern wir Ihnen gern individuell.
Wie und wann erfolgt die Abfrage:
Datenübermittlung www.bzst.de (BZSt-Online-Portal)
Ihnen werden verschiedene Übermittlungswege für den Datenaustausch mit dem BZSt angeboten. Für kleinere Anfragevolumina empfiehlt das BZSt die Nutzung des BZStOnline-Portals (BOP). Die Anfragedaten können per Webformular oder als CSV-Datei (bis zu 1.000 Datensätze) übergeben werden. Für die Nutzung der Formulare im BZStOnline-Portal können Sie ein bereits vorhandenes ELSTER-Zertifikat verwenden. Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, empfiehlt das BZSt zunächst eine Registrierung im ElsterOnline-Portal.
Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls im Online-Portal.
Die Abfrage muss im Zeitraum 01.09. - 31.10.2014 erfolgen, um diese Werte für Ausschüttungen 2015 anwenden zu können.
01.09.-31.10.2015 für 2016 usw.
Registrieren Sie sich demnach bitte möglichst schnell !!!
Das entsprechende Formular finden sie hier
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Hilfe, vereinbaren Sie einfach einen
Termin in meiner Kanzlei (Tel: 037468/646-0)
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