Prüfung der USTIdent.-Nummer
Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung möglicherweise als steuerfrei behandeln zu können.
Bei sonstigen Leistungen ist durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich. Weiteres hier