Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse als Bilanzen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen.

Für Sie und Ihre Bank sowie weitere Geschäftspartner erläutern wir gern den Jahresabschluss in einem ausführlichen Bericht.

1. Grundleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern

Mandanteninformation zur Vorbereitung des Jahresabschlusses

Belegeinreichung an die Kanzlei

Belegprüfung und Nachforderung von fehlenden Unterlagen

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Bilanz und E-Bilanz mit:

  • Bilanz mit Vorjahresvergleich
  • Kontennachweis zur Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
  • Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung
  • Kontokorrentaufstellung
  • Entwicklung des Anlagevermögens
  • Entwicklung von Investitionsabzugsbeträgen
  • Sonderabschreibungsliste

Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen)

Erstellung von Sonderbilanzen bei Bedarf (z. B. nach Betriebsprüfungen oder bei Personengesellschaften)

Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Einnahme- Überschuss-Rechnung mit:

  • Einnahme-/Überschuss-Rechnung mit Kontennachweis
  • Entwicklung des Anlagevermögens
  • Sonderabschreibungsliste

Erstellung von Plausibilitätsbeurteilungen nach § 18 KWG

Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen

  • Gewerbesteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Aufstellung Dauerschuldzinsen) und Gewerbesteuerzerlegung bei mehreren Betriebsstätten
  • Umsatzsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Aufstellung zum Vorsteuerabzug bei betrieblichen PKW), notwendige Auswertungen für EU-Sachverhalte
  • Körperschaftsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos bei Kapitalgesellschaften)
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften

Handelsbilanz/Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen) nach deutschem Bilanzrecht (BilMoG) - der handelsrechtliche Jahresabschluss gewinnt an Aussagekraft und Vergleichbarkeit und bleibt bei Kapitalgesellschaften Grundlage für die Ausschüttungsbemessung.

Zusatzleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern

Quartalsweise Mandantenrundschreiben zu aktuellen Themen, bei Bedarf auch anlassbezogen zwischendurch

Mandantenanschreiben bei Steuererklärungen zu Nachzahlung/Erstattung und weiteren Besonderheiten

Prüfung der Investitionszulagen im betrieblichen und privaten Bereich im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung

Anregungen zu außersteuerlichen Fördermöglichkeiten (z. B. Wohnungsbauprämie, Sanierungsgebiet-Förderung u. a. im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung)

Veranlassung von Prüfungen des Anlagevermögens (z. B. zwecks Einhaltung von Verbleibensfristen zur Ausschöpfung von Investitionszulagen im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung)

Aufbereitung der Bilanz nach speziellen Konzernvorgaben (z. B. VW-Autohaus)

Besprechung des Jahresabschlusses vor endgültiger Fertigstellung mit dem Mandant

Kapitalertragsteueranmeldung

Anträge auf Investitionszulage für verarbeitendes Gewerbe

Bericht über die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Prüfung von Steuerbescheiden

Einleitung von Rechtsbehelfsverfahren

Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden

Steuerplanung für das Folgejahr aus dem aktuellen Jahresabschluss heraus im Rahmen des Herbstgespräches

Offenlegung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger

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